Kompromisslos wirtschaftlich.
Guter Rat ist teuer. Schlechter Rat kommt Sie teuer zu stehen. An Präzision und Qualität der Rechtsberatung dürfen Sie hohe Ansprüche erheben. Dieser Anspruch ist zugleich Selbst-verpflichtung, daher legen wir auch auf ständige Weiterbildungsmaßnahmen viel Wert.
 
Anwaltshonorare und Gerichtskosten im Zivilprozeß
In Deutschland gilt: Der Unterlegene eines Rechtsstreits zahlt die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens (also auch die Anwaltskosten des Obsiegenden). Diese Kosten stehen von vornherein fest. Kann eine Partei ihre Prozeßkosten (eigene Gerichts- und Anwaltskosten) nicht aus eigenen Mitteln bezahlen, erhält sie auf Antrag Prozeßkostenhilfe von der Staatskasse. Je nach der Höhe des Einkommens ist die Prozeßkostenhilfe ratenweise zurückzuzahlen.
 
Anwaltshonorare ab 01.07.2005
Die Anwaltshonorare sind in Deutschland gesetzlich geregelt (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG). Die Höhe der gesetzlichen Gebühren bestimmt sich nach dem Streitwert und nach der Art der Tätigkeit des Anwalts. Der Streitwert ist der Betrag, um den die Parteien streiten oder der dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers / Auftraggebers entspricht. Die Höhe des Anwaltshonorars (z.B. bei Berechnung einer 1,0-Gebühr) ergibt sich aus der auszugsweise nachfolgend aufgeführten Gebührentabelle:

Gegenstandswert
bis ... EURO
Gebühr
... EURO
Gegenstandswert
bis ... EURO
Gebühr
... EURO
Gegenstandswert
bis ... EURO
Gebühr
... EURO
300
600
900
1.200
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
4.500
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
25
45
65
85
105
133
161
189
217
245
273
301
338
375
412
449

10.000
13.000
16.000
19.000
22.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
50.000
65.000
80.000
95.000
110.000
125.000

486
526
566
606
646
686
758
830
902
974
1.046
1.123
1.200
1.277
1.354
1.431
140.000
155.000
170.000
185.000
200.000
230.000
260.000
290.000
320.000
350.000
380.000
410.000
440.000
470.000
500.000
1.508
1.585
1.662
1.739
1.816
1.934
2.052
2.170
2.288
2.406
2.524
2.642
2.760
2.878
2.996
 
 
 


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